- In der Mitgliederversammlung hat jedes anwesende Mitglied, auch Ehrenmitglieder, eine Stimme.
- Die Mitgliederversammlung ist insbesondere für folgende Angelegenheiten zuständig:
- Entgegennahme des Jahresberichtes des Vorstandes,
- Entlastung des Vorstandes,
- Festsetzung der Höhe und der Fälligkeit des Jahresbeitrages,
- Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes,
- Entgegennahme von Informationen zu neuen Mitgliedschaften,
- Bestätigung des Entzuges von Mitgliedschaften durch den Vorstand,
- Beschlussfassung über die Änderung der Satzung und über die Auflösung des Vereins,
- Ernennung von Ehrenmitgliedern.